Niederschwellige kommunale Beratung für energetische Gebäudemodernisierung

Um die Klimaziele im Sinne der Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen sind zweifelsfrei ambitioniertere Ziele als bisher in allen Bereichen des täglichen Lebens erforderlich.

Die Grünen-Fraktion bittet den Oberbürgermeister, dem Stadtrat bzw. dem zuständigen Ausschuss folgenden Antrag vorzulegen.

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. a)  Die Stadt Passau bzw. die Verwaltung entwickelt ein niedrigschwelliges Beratungskonzept zur Unterstützung von Hauseigentümer*innen, um die Bereitschaft, energetische Sanierungen vorzunehmen, zeitnah und deutlich zu erhöhen. Im Fokus sollen hier liegen:
    • –  Gebäude, die errichtet wurden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung (EnEG) 1977 in Kraft trat,ggf. auch Gebäude vor 1984.
    • –  Denkmalgeschützte Gebäude
  2. b)  Es ist zu prüfen, ob die Stadt aktiv auf Hauseigentümer*innen in Siedlungen zugeht, die größtenteils vor der Einführung der EnEg bzw. der ersten Novelle 1984 errichtet wurden, um in diesen Gebieten mit hohem Einsparungspotential die Sanierungstätigkeiten besonders anzuregen.
  3. c)  Es wird geprüft, ob es möglich ist, zusätzlich zu den Bundesmitteln einen kommunalen Fördertopf aufzulegen, um die Sanierungsbereitschaft weiter zu steigern.

Begründung:

Um die Klimaziele im Sinne der Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen sind zweifelsfrei ambitioniertere Ziele als bisher in allen Bereichen des täglichen Lebens erforderlich.
Ein wesentlicher Baustein hierfür stellen die Einsparmöglichkeiten im Bereich der energetischen Gebäudesanierung/CO2 Einsparung in Gebäuden dar. Nur über ein niederschwellig angelegtes Beratungsangebot zu technischen Möglichkeiten der Energieeinsparung im Gebäudesektor und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten z.B. durch KfW-Förderungen wird eine breitere Akzeptanz möglich sein.Auch wenn hierfür bereits Fördermöglichkeiten durch die der Kreditanstalt für Wiederaufbaue(KfW) bzw. ab sofort zusammengeführt unter der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) bestehen, stellt eine vorgeschaltete Beratung und eine proaktive Ansprache durch die Kommune eine sinnvolle Ergänzung, insbesondere um Personen, die vielleicht vor den bürokratischen Hürden zurückschrecken und ältere Hauseigentümer*innen, die zu den digital verfügbaren Informationen der übergeordneten Fördergeber weniger guten Zugang finden, können so angeregt werden, doch energetische Sanierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. In diesem Zuge könnten auch besonders ältere Menschen auf Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen hingewiesen werden, so dass sie so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.Viele andere Kommunen (z.B. Hohenbrunn und Tübingen) haben bereits ähnliche Konzepte aufgelegt, um so einen kommunalen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele zu leisten. Insbesondere Angesprochen werden sollen hier Eigentümer*innen von Wohngebäuden, aber auch von gewerblichen Immobilien.

Finanzierung

Die Kosten sollen aus der Rücklage entnommen werden, oder die notwendigen Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.