Vorschlag unseres Fraktionsvorsitzenden Karl Synek
Die Ausweisung neuer Baulandflächen führt nicht nur zu den bekannten Problemen des Flächen- und Landschaftsverbrauchs, sondern immer mehr zur Unerschwinglichkeit eines Baugrundstücks, gerade für junge Familien. Diesem Umstand will die Stadt Passau zumindest teilweise mit einem so genannten „Baulandbeschluss“ (die PNP berichtete) abhelfen. Hierbei soll unter bestimmten Umständen eine Teilfläche des neuen Baulands zu einem verbilligten Preis an die Stadt veräußert werden müssen, damit diese Grundstücke danach z. B. an junge Familien von der Stadt ohne Aufschlag weiterverkauft werden können.
Eine weitere Möglichkeit, Bauwilligen die Tür zur Eigentumsbildung zu öffnen, ist das seit Jahrhunderten bewährte Erbbaurecht. Das Erbbaurecht dient der wirtschaftlich sinnvollen Verwertung knapper Baugrundstücke. Der Erwerber braucht kein Kapital zum Kauf des Grundstücks aufzuwenden, er muss dafür aber den jährlich festgelegten Zins bezahlen. Damit stellt das Erbbaumodell eine Alternative zum verbilligten Grundstückserwerb dar und es sollte im geplanten Baulandbeschluss mit aufgenommen werden. Es ist durchaus vorstellbar, dass ein möglicher Grundstücksverkäufer lieber ein Erbbaurecht mit Auflagen durch die Stadt nach sozialen Gesichtspunkten vergibt, als es an die Stadt verbilligt zu verkaufen.
Fest steht, wir können die Nutzung von Grund und Boden nicht mehr länger dem freien Spiel des Marktes überlassen. Das haben z. B. die Städte Leipzig und Dachau schon lange erkannt und sie verkaufen deshalb alle ihre Grundstücke nur noch auf Erbbaurechtsbasis.
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