Antrag: Erweiterter Mieterschutz für WAP-BewohnerInnen


Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
im Passauer Stadtrat

An die
Stadt Passau
z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Albert Zankl
Rathaus

94032 Passau

Passau, 27.11.05

 

Betreff: Antrag zum Stadtratsplenum am 19.12.2005
als Gesellschafterversammlung der städtischen Wohnungsaufbaugesellschaft

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sollte vom Plenum eine Fusion oder eine wesentliche Beteiligung zwischen den beiden städtischen Tochterunternehmen GGP-GmbH und WAP-GmbH beschlossen werden, so ersuchen wir Sie den nachfolgenden Antrag in der Sitzung des Stadtratsplenums am 19.12.2005 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

Den Mietern wird zum Stichtag in einem Anhang zum Mietvertrag folgendes zugesichert:

  1. Eine Mieterkündigung wegen Eigenbedarf oder Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung innerhalb einer Bestandsschutzzeit von zehn Jahren wird ausgeschlossen.
  2. Mieter über 60 Jahren erhalten einen Mietvertrag auf Lebenszeit.
  3. Eventuelle Mieterhöhungen dürfen 1,5 % über dem Verbraucherindex in den ersten fünf Jahren, bezogen auf den Gesamtdurchschnitt, nicht überschreiten. Danach gilt ein Wert von 3 % bis zum Ende der Bestandsschutzzeit von zehn Jahren.
  4. Verkäufe von Wohnungen an Dritte, also Nicht-Mieter, werden für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeschlossen.
  5. Den Mietern, deren Angehörigen oder Lebenspartnern wird ein Vorkaufsrecht und ein Verkaufsrabatt von 15 % auf den Marktpreis eingeräumt.
  6. Eine Luxusmodernisierung mit anschließender Mieterhöhung kann in den nächsten zehn Jahren nur mit vorheriger Zustimmung des Mieters erfolgen.

Das neu erstellte Unternehmen nimmt folgende Punkte in seine Satzung auf:

  1. Der zum 01.11.2005 bestehende Wirtschaftsplan für den Wohnungsbestand wird als verbindlicher Bewirtschaftungsauftrag umgesetzt und in vergleichbarer Weise in den nächsten 10 Jahren weitergeführt.
  2. Die Rücklagen in Geld dürfen in einem 3-Jahreszeitraum 3 Mio. € innerhalb der nächsten zehn Jahre nicht unterschreiten.

Begründung:

Ein erheblicher Kapitalabfluss von Seiten der städtischen Wohnungsaufbaugesellschaft zur vorläufigen Sanierung der städtischen Grundstücksgesellschaft wird sowohl bei einer Fusion als auch bei einer Beteiligung die Folge sein. Dabei rücken zwei gesellschaftspolitische Grundsätze in den Mittelpunkt, nämlich der der Gerechtigkeit und der der Ehrlichkeit.

Gerechtigkeit:

Die Mieter der WAP-GmbH sind wohl die letzten, die für die Schieflage der GGP-GmbH mitverantwortlich sind. Sie haben durch ihre Mietzahlungen und dem teilweisen Verzicht auf notwendige Renovierungsmaßnahmen der WAP einen Kapitalstock aufgebaut, der sinnvollerweise in erster Linie ihnen zu Gute kommen muss.

Ehrlichkeit:

Wenn in der Öffentlichkeit von Mietgarantie für die Mieter die Rede ist, so muss diese Garantie erstens schriftlich festgehalten und zweitens genau bezeichnet werden. Lediglich mündliche Versprechen haben keinen Wert und das wissen auch alle Beteiligten.

Mit diesem Antrag wird auch das Ziel angestrebt, dass die Wohnungen der WAP weitgehend im Besitz der Stadt Passau verbleiben. Diese Wohnungen werden dringend und dauerhaft für eine bedarfsgerechte und integrative Versorgung benachteiligter Haushalte benötigt. Die Stadt kann sich auch in Zukunft der Aufgabe nicht entziehen, bezahlbaren und geeigneten Wohnraum in ausreichendem Maße vorzuhalten und anzubieten. Ein kommunales Wohnbauunternehmen wie die WAP ist ein fester Bestandteil einer nachhaltigen Haushaltspolitik in der Stadt Passau.

Der Antrag auf Ergänzung der bereits bestehenden Mietverträge entspricht im wesentlichen den gängigen Gepflogenheiten in bundesweit ähnlichen Fällen. Die zusätzlichen Mieterschutzrechte sind weder überzogen, noch sind sie bedeutungslos.

Dieser Antrag wird auch vom Passauer Mieterverein e.V. unterstützt.

Erika Träger Karl Synek