Wem gehört unser Wasser?

Am Mittwoch, 10. Dezember 2025, entscheidet der Bayerische Landtag über eine Änderung des Bayerischen Wassergesetzes, die aus Sicht der Passauer Grünen die kommunale Verantwortung für die Trinkwasserversorgung gefährlich aufweicht. Konkret geht es um eine neue Formulierung in der Begründung zum Gesetz: Dort soll künftig auch die Flaschenwasserversorgung durch privatwirtschaftliche Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, etwa im Krisenfall, als Teil der öffentlichen Trinkwasserversorgung gelten.

Stefanie Auer, OB-Kandidatin und Fraktionsvorsitzende sagt: „Die öffentliche Wasserversorgung gehört in kommunale Hand. Wer kommerzielle Anbieter wie Flaschenwasserabfüller unter den Begriff der öffentlichen Versorgung fasst, verwässert die klare Verantwortung der Städte und Gemeinden.“ Die Grünen sehen darin einen ersten Schritt in Richtung Privatisierung eines zentralen Bereichs der Daseinsvorsorge – mit langfristig unklaren rechtlichen und politischen Folgen. Stadträtin Diana Niebrügge sagt: „Diese Formulierung klingt technisch – aber sie ist politisch heikel. Sie öffnet den Begriff der öffentlichen Versorgung für wirtschaftliche Interessen. Das ist ein gefährlicher Dammbruch.“ Stadtratskandidatin Dr. Heidi Brandl dazu: „Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, wir müssen dafür Sorge tragen, dass Trinkwasser auch in Zukunft ausreichend und sauber verfügbar bleibt. Trinkwasserschutz muss oberste Priorität haben.“

Auch in Passau sei die Wasserversorgung heute kommunal geregelt – aber die geplante Gesetzesänderung schaffe neue Grauzonen, die in Zukunft zu Konflikten führen könnten. Stadtratskandidatin Karin Schönbuchner ergänzt: „Wasser ist keine Ware. Wir brauchen rechtliche Klarheit und eine eindeutige Trennung zwischen öffentlicher Versorgung und Marktlogik. Die Grünen fordern die Staatsregierung auf, die geplante Passage in der Gesetzesbegründung zu streichen und die Wasserversorgung klar in öffentlicher Verantwortung zu belassen.“

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