Notsicherung des Hauses Linzer Straße 2

Foto: PNP

– Offener Brief –

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, lieber Jürgen Dupper,
der Beschluss des Bauausschusses des Passauer Stadtrats zur Notsicherung des Hauses Linzer Straße 2 hat mich außerordentlich gefreut. Das ganze Ensemble mit dem Linzer Tor ist ein derart schöner Flecken Passaus, der auch einen ganz eigenen Charme hat, wie man ihn in den anderen eher städtisch geprägten Teilen Passaus kaum finden kann. Nun gibt es zumindest den Funken einer Hoffnung zum Erhalt dieses Kleinods. Dafür danke ich meinem Landtags-Kollegen Dr. Gerhard Waschler und Stadtrat Matthias Koopmann, ohne deren Engagement es wohl keine Chance mehr zur Rettung geben würde. Da ich der Überzeugung bin, dass nun der Zeitpunkt ist, den Rettern öffentlich Rückendeckung zu geben, verfasse ich dieses Schreiben bewusst als offenen Brief.

Ich saniere selbst seit mehr als sechs Jahren ein altes Bauernhaus im Bayerischen Wald. Es stammt aus dem Jahr 1735 und ist komplett in Holzblockbauweise errichtet. Sie können sich vorstellen, in welch einem Zustand das Haus nach so langer Zeit war, obwohl es Gottseidank immer bewohnt war. Nach dem Einsturz des gesamten Wirtschaftsteils aufgrund der Schneelast im Jahr 2012 begannen wir – noch ohne festes Einkommen – die Sanierung des Wohnhauses. Es gab genügend Stimmen, die meinten, wegreißen und neu bauen sei gescheiter. Aber es wäre ein kleiner Teil unserer Geschichte und Kultur verloren gegangen.

Zur Bewahrung unserer Heimat gehört es auch, das Alte zu respektieren und zu erhalten, selbst wenn es unwirtschaftlich zu sein scheint. Und das gute Wohngefühl in solch einem Haus ist wirklich nicht vergleichbar mit einem Neubau.

Trotz meiner persönlichen Erfahrungen bin ich selbstverständlich weit davon entfernt, ein Sachverständiger zu sein. Und ich habe das Haus in der Linzer Straße bisher leider auch nur von außen ansehen können. Dennoch denke ich, dass ich hervorragend sanierte Häuser kenne, die anfangs maroder gewesen sind, als es dieses ist. Auf was es ankommt, ist der Wille zu Handeln.

Die Erhaltung ortsgeschichtlicher Denkmäler und Bauten ist Kernaufgabe einer Gemeinde und gehört zu ihrem eigenen Wirkungskreis. In unserer wunderbaren Bayerischen Verfassung wird den Gemeinden in Art. 141 Abs. 2 sogar ganz explizit aufgetragen, dass sie Denkmäler zu schützen und zu pflegen und herabgewürdigte Denkmäler möglichst wieder ihrer früheren Bestimmung zuzuführen haben. Dies korreliert mit dem Auftrag in Art. 131 Abs. 2 und 3, an Schulen Aufgeschlossenheit für alles Gute und Schöne zu lehren und die Schüler in der Liebe zur bayerischen Heimat zu erziehen. Darüber hinaus ist klargestellt, dass Eigentum verpflichtet und dem Gemeinwohl dient (Art. 103 Abs. 2). Wenn ein Eigentümer jahrelang ein offenes Dach mindestens toleriert, ohne von sich aus Sicherungsmaßnahmen einzuleiten, kann er auch gegen seinen Willen zur Notsicherung eines Denkmals gezwungen werden.

Was ich aber nicht ganz glauben kann, ist die Behauptung in der PNP, dass das entscheidende Statikgutachten vom Hauseigentümer selbst in Auftrag gegeben werden soll und von der Stadt hoch bezuschusst wird. Das ist hoffentlich ein Missverständnis in der Berichterstattung. Solch eine Vorgehensweise erscheint mir doch äußerst ungewöhnlich und würde wohl das Ergebnis des Gutachtens tendenziell vorwegnehmen. Es muss doch selbstverständlich sein, dass die Stadt Passau selbst ein Statikgutachten in Auftrag gibt und dies nicht dem Betroffenen überlässt, zumal sie es ja sowieso hoch bezuschusst. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine Rückmeldung geben könnten, um diesen Sachverhalt aufzuklären.
In der Hoffnung, dass sich auch die Verwaltung der Stadt Passau dem wegweisenden Beschluss des Bauausschusses anschließt und ein wunderbares Stück des alten Passaus erhält, verbleibe ich mit
lieben Grüßen,

Ihr Toni Schuberl, MdL