Toni Schuberl will „Containern“ straffrei stellen und Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einstufen, um aufwändige Ermittlungen zu vermeiden
Der rechtspolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Toni Schuberl, will der Überlastung der Justiz neben allfälligen Neueinstellungen auch durch Entlastung bei Bagatelldelikten begegnen. „Schwarzfahren, Ladendiebstahl oder der Besitz von Kleinstmengen Cannabis können problemlos als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer Geldbuße belegt werden“, so Toni Schuberl. „Und dass ‚Containern‘ – wie aktuell in Fürstenfeldbruck – immer noch zu Strafverfahren führt, ist ein Unding; das muss straffrei gestellt werden. In der Summe könnten wir so die Zahl der Verfahren wegen Bagatelldelikten erheblich reduzieren.“
Die Landtags-Grünen wollen mit diesem Vorstoß vermeiden, dass Straftäter mit schwerwiegenderen Delikten aufgrund überlasteter Gerichte und zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. „Es kann nicht sein, dass wir Verbrecher laufen lassen und Verbrechen nur unzulänglich aufklären, weil Ermittlerinnen und Ermittler ihre Zeit damit vergeuden, Bürgerinnen und Bürgern wegen kleinster Vergehen nachzujagen“, findet Toni Schuberl. Für Cannabis fordert er konkret eine Straffreigrenze bis zum Besitz von maximal 15 Gramm für den Eigenbedarf.
Auch bei Ersatzfreiheitsstrafen und personalintensiven Vollstreckungsmaßnahmen will Toni Schuberl neue Wege gehen. „Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, sollte gemeinnützige Arbeit leisten und nicht in unseren Gefängnissen schmoren zu Tageskosten von über 100 Euro pro Tag und Tür an Tür mit Schwerverbrechern.“ Für eine reibungslos funktionierende Justiz in Bayern brauche es „Augenmaß und gesunden Menschenverstand im Strafrecht und keinen Law-and-Order-Populismus Marke CSU.“