Einrichtung von KonTraG bei der GGP


Karl Synek
Stadtrat Bündnis 90/Die Grünen

An die
Aufsichtsratsvorsitzenden der GGP
Herrn Oberbürgermeister Albert Zankl

Passau, 22.02.2005

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ich ersuche Sie den nachfolgenden Antrag dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorzulegen:

Der Aufsichtsrat fordert die Geschäftsführung auf ein Überwachungssystem entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des KonTraG einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Entwicklungen früh erkannt werden.

Begründung

Vor dem Hintergrund großer Firmenzusammenbrüche in der Vergangenheit wurde das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) erlassen. Die gesetzliche Gültigkeit erstreckt sich zunächst zwar nicht auf die städt. Tochtergesellschaften, gleichwohl besteht durchaus die Möglichkeit diese auch hier analog anzuwenden. Sinn der beantragten Maßnahme ist es einen grundsätzlichen Rahmen für die Aufsichtspflicht und das Risikomanagement zu schaffen. Diese Initiative fordert dazu auf, Konzepte zu erarbeiten und vorzulegen, welche die Kontrolle durch den Aufsichtsrat besser möglich machen.

Als Lösungsansatz wird der ganzheitliche Risikomanagementprozess gefordert. Dazu zählen die Risikoidentifikation, die Risikoanalyse und nachfolgende Bewertung, die Steuerung der Risiken als Konsequenz der Bewertung und die Überwachung und Kontrolle des Erfolges. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, das Risikopotenzial besser zu erfassen, Gefahren und deren Auswirkungen besser zuzuordnen und die richtigen Gegen- und Kontrollmaßnahmen einzuleiten.

Die Anwendung des KonTraG verpflichtet den Wirtschaftsprüfer und die Geschäftsführung zu einem neuen Risikobewusstsein, das weit über die bisherige summarische Prüfung des Lageberichtes hinausgeht. Wir sollten die Umsetzung dieses Antrages als Chance sehen, das Risikomanagement bei der GGP zu optimieren.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Synek