Zum gestern im Kabinett beschlossenen Osterpaket zur Beschleunigung der Energiewende erklären Marlene Schönberger MdB und Erhard Grundl MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Ein Gewinn für alle auf dem Weg zu einer unabhängigen Energieversorgung der Zukunft“, so bezeichnet der Bundestagsabgeordnete Erhard Grundl das Beschleunigungspaket Energiewende. Das Paket wurde gestern von Klimaminister Robert Habeck im Kabinett eingebracht und dort beschlossen. Durch drei Gesetzesvorhaben soll das Paket die notwendige Beschleunigung für eine fossilfreie Energiewende bringen.
Kernstück der Vorhaben ist die umfassendste Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der vergangenen 20 Jahre. Es umfasst höhere Ausbaumengen und bessere Finanzierungsoptionen für Wind- und Solarenergie. Zudem schafft es mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen und Kommunen. Das ist gerade für Flächenkommunen wie Straubing oder den Landkreis Rottal-Inn essentiell. Dazu Bundestagsabgeordnete und Kreisrätin Marlene Schönberger: „Wir wollen bis 2030 einen Erneuerbaren-Anteil von 80 Prozent im Stromsektor erreichen. Das geht nur Hand in Hand mit den Bürger*innen. Mit diesem Paket wird es für Bürgerenergiegemeinschaften einfacher werden, Wind- und Solaranlagen zu bauen und profitabel zu bewirtschaften. So profitieren alle von der Energiewende.“
Ein besonders für die Verbraucher*innen wichtiges Thema sind die Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Die Novelle sieht vor, dass Energielieferanten einen Lieferstopp mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen und betroffene Kund*innen zu informieren sind.
Die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien und weg von Kohle, Öl und Gas ist nicht nur aus Klimaschutzgründen dringender denn je. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt vor Augen, dass die Beschleunigung der Energiewende auch eine Frage der nationalen und europäischen Sicherheit ist. „Die Kabinettsbeschlüsse weisen hier den richtigen Weg für mehr Klimaschutz und mehr Energiesouveränität. Nun gilt es, das Tempo hoch zu halten und diese historische Novelle noch bis zum Sommer im Bundestag zu verabschieden. Dann ist es an den Ländern, den rechtlichen Rahmen zu nutzen und die vorhandenen Potenziale für die Energiewende auszuschöpfen. Dafür gilt es zum Beispiel unsinnige Abstandsregelungen für Windräder in Bayern abzuschaffen und den Ausbau zu fördern“, fasst der Abgeordnete Grundl abschließend zusammen.
Hintergrund
Das gestern vorgestellte Osterpaket besteht im Kern aus drei Gesetzesvorhaben: Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Wind-SeeG) sowie Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)
Die EEG-Novelle zielt auf die deutliche Beschleunigung des Erneuerbaren-Energien-Ausbaus. Erneuerbare sollen bis 2030 einen Anteil von 80 Prozent an der Stromversorgung haben. Dementsprechend werden die Ausbauziele und Ausschreibemengen für die Erneuerbaren stark erhöht. Im EEG wird der Grundsatz verankert, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Es soll für Bürgerenergiegemeinschaften einfacher werden, Wind- und Solaranlagen zu bauen und profitabel zu bewirtschaften. Die finanzielle Beteiligung von Kommunen soll so ausgeweitet werden, dass Windenergie- und Solaranlagen den Gemeindekassen nachhaltige Erträge bringen.
Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)
Das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG) regelt Nutzung und Ausbau der Windenergie auf See unter Berücksichtigung des Naturschutzes, der Schifffahrt sowie der Anbindung an das Leitungsnetz. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung der Ausbauziele auf 30 Gigawatt bis 2030 sowie neue Regelungen für den Rückbau und das Repowering von Anlagen. Vorgesehen sind auch neue Regelungen zu Wasserstoff-Pipelines. Offshore-Windanlagen können über viele Stunden im Jahr konstant Strom erzeugen und sind gut geeignet für die Produktion von grünem Wasserstoff direkt an der Küste.
Novelle Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Novelle betrifft unter anderem Regelungen zur Planung und zum Ausbau der Übertragungs- und Verteilernetze. Ein Thema sind auch Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Das steht im Zusammenhang mit dem unangekündigten Lieferstopp von Energiediscountern in den letzten Monaten. Die Novelle sieht vor, dass Energielieferanten einen Lieferstopp mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen und betroffene Kund*innen zu informieren sind. Die Bundesnetzagentur erhält zudem zusätzliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber Energielieferanten.