Änderungs-Antrag der Grünen-Fraktion zur Sicherheit und Überwachung im Klostergarten

Foto: PNP

Beschlussvorschlag

Punkt 1:

Zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Innenstadtbereich wird die Verwaltung beauftragt an der Innpromenade zwischen Karolinenplatz und Klinikum eine Straßenbeleuchtung zu errichten.

Im Gegenzug wird auf die Überwachung durch Videokameras im Klostergarten verzichtet.

Punkt 2:

Zur Realisierung dieser Maßnahme werden überplanmäßige Mittel i.H.v. 400.000 € bereitgestellt.

Begründung:

Eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern beklagt seit Jahren die schlechte Ausleuchtung des Fuß- und Radweges an der Innpromenade. Gerade wieder in der letzten Bürgerversammlung für den Bereich Haidenhof-Süd kam vermehrt der Wunsch zum Ausdruck, die Beleuchtung bis zum Klinikum einzurichten. Durch diese gezielte Maßnahme sorgt die Stadt in diesem Bereich für mehr Sicherheit.

Bei der beabsichtigten flächendeckenden Videoüberwachung im Klostergarten handelt es sich laut BVerfG um eine erhebliche Grundrechtsbeeinträchtigung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.M. Art. 1 Abs. 1GG. Aus diesem Grund war diese vor der Zeit der Terroranschläge nur zulässig bei einem begründeten Verdacht und mit einem richterlichen Beschluss.

Nach Art. 21a Abs. 1 BayDSG ist jedoch zwischenzeitlich eine Videoüberwachung in bestimmten Fällen zulässig und diese Bestimmung bezieht sich in erster Linie auf Kriminalitätsschwerpunkte in Großstädten, aber in Sonderfällen auch auf öffentliche Plätze und Einrichtungen wie z. B. in der Stadt Passau. Um die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes rechtfertigen zu können, müssen allerdings die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein.

In der Beschlussvorlage wird der Klostergarten als Schwerpunkt der Kriminalität in Passau genannt. Ganz abgesehen davon, dass die Kriminalität in Passau seit Jahren rückläufig und auf sehr niedrigem Stand ist, beweisen die angegeben Zahlen der Polizei diese Behauptung nicht. Lediglich bei Drogendelikten ist ein Anstieg auf 14 in einem Zeitraum von 12 Monaten festzustellen. Um diese Tatsache als Begründung für eine Videoüberwachung im Klostergarten heranzuziehen ist folgendes zu bedenken:

  1. a) Es gibt keine Analyse, welche andere Orte in Passau (z.B. Innpromenade, Platz vor Diskotheken, Bahnhofsplatz, Schanzl, Fußgängerzone, Dultgelände, usw.) mit dem so genannten Brennpunkt Klostergarten vergleicht.
  2. b) Es gibt keine Vergleichszahlen mit vergleichbaren Städten bezüglich der Frage, ob 14 Drogendelikte an einem Platz in der Stadtmitte eher wenig als viel ist. Wo ist die Grenze?
  3. c) Es wird nicht berücksichtigt, dass, nach den Angaben in der Vorlage, durch mehr Polizeikontrollen erst die Zunahme von Drogendelikten festgestellt worden ist.
  4. d) Im vorliegenden Fall wird der so genannte Ameisenhandel mit Drogen als Argument angeführt. Wenn überhaupt, so wird die Videoüberwachung zu einer Verdrängung der betreffenden Personen an andere Orte in der Stadt führen. Sie ist also im Ergebnis unwirksam, weil es sich um suchtgetriebene Personen handelt.

Die Videoüberwachung hat laut Vorlage vor allem präventiven Charakter. Diese Behauptung wird sowohl vom Dt. Anwaltverein als auch vom Dt. Richterbund verneint bzw. stark angezweifelt. Einige Studien gehen sogar von einem gegenteiligen Effekt aus. Auf jeden Fall ist die kriminalpräventive Tauglichkeit strittig. Das bestehende Alkoholverbot wird schon heute ignoriert.

Als letztes Argument wird das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger vorgebracht. Dieser Grund ist jedoch laut BVerfG kein Freibrief für eine Videoüberwachung. Scheinlösungen und Bagatellfälle rechtfertigen keine Videoüberwachung. Um das subjektive Sicherheitsgefühl zu befriedigen, ist es nicht gestattet hunderte Wochenmarktbesucher, tausende Studentinnen und Studenten, zahlreiche Erholungssuchende oder die Teilnehmer verschiedenster Veranstaltungen auf dem Klostergartengelände zu filmen und aufzuzeichnen, zumal dieser Platz sehr übersichtlich geplant und angelegt ist und deshalb keinen Angstraum darstellt.

Mit dieser Maßnahme werden zahllose Personen einem Generalverdacht unterworfen. Der Beschlussvorschlag reiht sich ein in die Einschränkung der persönlichen Freiheit zu Gunsten einer angeblichen Sicherheit. Ob vom Bund (Schutz der persönlichen E-Daten), vom Land (neues Polizeiaufgabengesetz) oder jetzt von den Kommunen (Videoüberwachung), immer mehr werden die vom Grundgesetz garantierten Grundrechte beschnitten. Wir brauchen und wir wollen keinen Überwachungsstaat und deshalb ist folgende Frage interessant: Wer hat in Deutschland die Videoüberwachung im öffentlichen Raum als erstes eingeführt? Das war die DDR.

Wenn im Klostergarten schon eine Sicherheitslücke von der Polizei ausgemacht wird, dann muss gerade sie mehr Präsenz durch Fußstreifen dort zeigen. Die von der Verwaltung vorgesehenen 200.000 € für die Videoüberwachung sind besser in der Beleuchtung der Innpromenade angelegt. Auch sollten die Leute der Sicherheitswacht besser am Platz selbst Kontrolle gehen, als im WC-Anbau vor ihren Bildschirmen zu sitzen. Völlig unverständlich ist im Übrigen, dass die Videoüberwachung ab 22.00 Uhr praktisch eingestellt werden soll. Nur noch schemenhafte Aufzeichnungen in der Nacht wären am nächsten Tag auszuwerten. Es besteht die Vermutung, dass in den Nachtstunden mehr Kriminalität passiert als etwa in den Vormittagsstunden.