Fraktionsvorsitzender Synek will Einwohner besser schützen
Der Stadtrat und Grünen-Fraktionsvorsitzende Karl Synek hat im Namen seiner Fraktion einen Antrag auf Erstellung eines Lärmaktionsplans gestellt, der bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt beraten werden soll. Im Wortlaut heißt es im Antrag: „Die Stadt Passau erstellt für die Hauptverkehrsstraßen mit einer Verkehrsstärke von mehr als 16400 Kfz am Tag einen Lärmaktionsplan. Zusätzliche Straßen werden nach einer Abstimmung zwischen Verwaltung und Stadtrat ebenfalls noch berücksichtigt.“
Lärmaktionspläne dienen der Regelung von Lärmproblemen und ihren gesundheitlichen Auswirkungen. Dabei kommen Lärmindizes zum Einsatz, in denen nicht zu überschreitende Umgebungslautstärkewerte festgelegt sind: 65 Dezibel für den Tag-Abend-Nacht-Index, 55 für den Nacht-Index. Ab diesen Werten steige die Gesundheitsgefährung der Anwohner deutlich an.
Allerdings: Gesetzlich vorgeschrieben ist die Erstellung eines solchen Lärmaktionsplans nur für Städte mit mehr als 100000 Einwohnern. Die Grünen um Synek lassen sich von dieser Regelung aber nicht beirren.
In der Begründung heißt es, dass so ein Plan – trotz der Einwohnerzahl – „für die Stadt Passau als dringend notwendig erachtet“ werde. Als zentrales Ziel des Plans führt Synek „die Erfassung und Minderung von Umgebungslärm“ auf, der vor allem in dicht besiedelten Gebieten zu einer „erheblichen, manchmal auch gesundheitlichen Belastung der dort lebenden Menschen führen“ könne. Diese hauptsächlich durch den Straßenverkehr hervorgerufenen Belastungen seien durch neue „Lärmkarten“ aufzuzeigen und zu bewerten. In erster Linie soll sich der Aktionsplan mit der Sanierung sogenannter „Lärmbrennpunkte“ befassen. Als besonders lärmbelastete Straßen, „in welchen seit vielen Jahren die Anwohner auf eine Verbesserung“ warten würden, nennt er Freyunger Straße, Schmiedgasse, Anger und Nikolastraße. Die Meinung der Anwohner sei für die Aufstellung des Plans „ausdrücklich gefragt“.
Die Strategien zur Umsetzung teilen sich auf in die Vermeidung (etwa durch Förderung des ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehrs), Verlagerung (z.B. Lkw-Routenkonzept) und Verminderung (u.a. Geschwindigkeitskonzept, Schallschutz) von Lärmimmissionen und Schadstoffen.
Quelle: Passauer Neue Presse vom 15.04.2017
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