Europa-Urteil: Muss Luft-Mess-Station nun weg?

Die Luft-Mess-Station muss von Auerbach wieder in die Stadtmitte, wo die Menschen sind. Das entnehmen die Grünen dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schadstoffmessungen. -Foto: Jäger

Grüne beantragen, die Stadt soll vom Umwelt-Landesamt jetzt einen neuen Standort in der Stadtmitte fordern

Um den richtigen Standort der Luft-Mess-Station in Passau wird gestritten, seit sie 2005 vom staubigen Exerzierplatz nach Auerbach umgezogen ist. Im aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sehen die Passauer Grünen nun die Verpflichtung, dass die Station in die Stadtmitte zurückkehrt wie seit Jahren gefordert. Sie stellen den Antrag, dass die Stadt das Landesamt für Umwelt zum Standort-Wechsel auffordert.

Der jetzige Standort an der Regensburger Straße ist nach der Zahl der vorbeifahrenden Autos zwar mit der verkehrsreichste der Stadt. Dennoch liege er in einer „Frischluft-Schneise“, sagen Kritiker. Sie fordern, die Luftwerte dort zu ermitteln, wo mehr Menschen leben und die Belastung hoch ist. Nur so ein Standort sei wirklich aussagekräftig. In dieser Forderung sehen sich die Grünen vom EuGH-Urteil bestärkt. Entsprechend lautet ihr Antrag, den OB Jürgen Dupper dem Stadtrat zur Abstimmung vorlegen soll: „Die Stadt Passau fordert das Bayer. Landesamt für Umwelt auf das EuGH-Urteil (Rechtssache C-723/17) unverzüglich umzusetzen. Das bedeutet konkret, dass weitere Schadstoff-Mess-Stationen nach neuesten Erkenntnissen in Passau erstellt werden müssen.“

„Es ist traurig, dass erst der EuGH eine Entscheidung treffen muss, welche die Städte zum Handeln zwingt“, sagt Grünen-Fraktionsvorsitzender Karl Synek. „Gleich mit wem man spricht: Alle sind der Meinung, die Mess-Station gehört in die Stadtmitte.“

Schon die EU-Richtlinie 2008/50/EG verpflichte seit Jahren die Städte eine Mess-Station dort zu installieren, wo die Schadstoffkonzentration für die Luftqualität ein angemessenes Bild erkennen lässt. Eben dies sieht das Landesamt für Umwelt aber mit seiner Station in Auerbach als erfüllt an und darauf berief sich bei Diskussionen im Stadtrat auch das städtische Umweltamt. Deshalb wurde auch ein Antrag der Grünen von 2018 auf Verlegung der Mess-Station in die Innenstadt im Stadtrat abgelehnt.

Doch jetzt sieht Synek den EuGH auf seiner Seite. Der habe in seinem Urteil klar gemacht, dass die Bürger ein Recht darauf haben, zum Beispiel Stickstoffdioxid- und Feinstaubwerte dort zu messen, wo die Gefahr von unbemerkter Überschreitung am größten ist. Als mögliche Standorte in Passau schlagen die Antragsteller vor Mariahilfstraße, Freyunger Straße, Schmiedgasse, Obernzeller Straße, Nikolastraße und Anger. Dort ergaben die Messungen des Verkehrsclub Deutschland hohe Schadstoffbelastungen.

Das EuGH-Urteil bestätige, dass die Schadstoffbelastung dort gemessen werden muss, wo sich vermehrt die Bürger einer Stadt aufhalten. Als gutes Beispiel führt der Antrag die Nikolastraße an mit mehreren Schulen, vhs, Uni-Seminarräumen, Kindergarten, Europabücherei, Kinderschutzbund, Altenheim, Handwerkskammer und großen Arbeitgebern. „Alle Kinder, Anwohner, Passanten und Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, dass bei ihnen nicht ein fiktiver Durchschnittswert von Luftschadstoffen errechnet wird, sondern dass ehrliche Zahlen genannt werden. Deshalb fordern wir hier eine Mess-Station. Der nötige Platz dafür ist vorhanden“, so Synek.

Die neuen Mess-Stationen müssten zudem beim Feinstaub nach dem entscheidenden Grenzwert PM2,5 messen, nicht wie jetzt PM10. Denn die Partikelgröße sei entscheidend für gesundheitliche Schäden. Die seit wenigen Wochen von der Stadt selbst durchgeführten Schadstoffmessungen im Stadtgebiet halten die Grünen weiterhin für sinnvoll.

Quelle: Passauer Neue Presse vom 29.06.2019
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