Toni Schuberl verklagt Deutschland

Grünen-Kreisrat Toni Schuberl

Der grüne Kreisrat will von der Bundesrepublik die Herausgabe der echten Verkehrszahlen zur Nordtangente erreichen

Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland hat Grünen-Kreisrat Toni Schuberl wegen der Nordtangente erhoben. Er möchte damit die Herausgabe der Zahlen erstreiten, die Grundlage der Nutzen-Berechnung waren. „Wer das Projekt kennt, weiß, dass das Ergebnis nicht stimmen kann“, sagt Schuberl. Um dies zu beweisen, müsse er die zugrundeliegenden Verkehrszahlen bekommen.
Bisher seien nur die Ergebnisse bekannt. „Doch die allein enthalten bereits massive Widersprüche“, erklärt der Grünen-Kreisrat in einer Pressemitteilung.“Da stellt das Ministerium im Bundesverkehrswegeplan selbst fest, dass die Nordtangente keine Raumwirksamkeit hat, da die Anbindung der Region ausreichend ist. Auch wird laut der offiziellen Zahlen die überlastete Angerstraße in Passau kaum entlastet, da die Autos dort nur um zehn Prozent (also 3000 Fahrzeuge) weniger würden, sobald die Nordtangente fertiggestellt ist.“ Die Entlastung vom Lkw-Verkehr werde gar nicht erst beziffert. „Zu diesem vernichtenden Ergebnis gelangten alle bisherigen Studien zur Nordtangente“, weiß Schuberl, „denn auf der Angerstraße fährt zu 90 Prozent Quell- und Zielverkehr, der nicht an der Stadt vorbei-, sondern hineinfahren wird.“ Statt das Vorhaben fallen zu lassen, habe das Ministeriums es zum sinnvollsten Straßenprojekt Deutschlands hochgerechnet. „Wie kann man für diese kurze, sinnlose Straße einen aberwitzigen Nutzen von 990 Millionen Euro errechnen?“, fragt Schuberl. Das sei viermal so viel wie für den sechsspurigen Ausbau der A 3 von Regensburg bis Passau. Zusammen mit den viel zu niedrig angesetzten Baukosten von 51 Millionen Euro ergebe dies einen Nutzen-Kosten-Faktor von 19,4, der fast fünfmal so hoch ist wie für die Fertigstellung der A 94. „Die Vergleiche zeigen, wie absurd die Berechnung ist“, so Toni Schuberl.

Quelle: Passauer Neue Presse vom 24.02.2017
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